Vereinsname:
Bike Buddy.s – Radverein für Mobilität, Sport & Gemeinschaft
Rechtsform:
Eingetragener Verein gemäß Vereinsgesetz 2002
ZVR-Zahl:
1558620768
Sitz des Vereins:
Bergheim, Österreich
Vereinsadresse:
Bergheim, Österreich
Kontakt:
E-Mail: bikebuddyssalzburg@gmail.com
Vertretungsbefugnis:
Der Verein wird gemäß den Vereinsstatuten durch die Obfrau gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Veranstalter sämtlicher Ausfahrten, Trainings, Events und sonstiger Aktivitäten ist der Verein „Bike Buddy.s“ (im Folgenden „Veranstalter“).
Die Teilnahme ist ausschließlich volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.
Minderjährige sind ausnahmslos von der Teilnahme ausgeschlossen, auch bei Vorliegen einer Einwilligung durch Erziehungsberechtigte.
Mit der Teilnahme bestätigt jede Person verbindlich:
das vollendete 18. Lebensjahr
ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung
sichere Beherrschung des verwendeten Fahrrads
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Den Teilnehmern ist bewusst, dass Radfahren im öffentlichen Raum sowie im Rahmen von Gruppenausfahrten mit erhöhten Gefahren verbunden ist, insbesondere:
Straßenverkehr und unvorhersehbare Verkehrssituationen
Witterungseinflüsse
Gruppenfahrdynamik
technische Defekte
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, ihr Verhalten den eigenen Fähigkeiten sowie den äußeren Bedingungen anzupassen.
Die eingesetzten Guides, Road Captains oder sonstigen Begleitpersonen handeln ausschließlich organisatorisch und unverbindlich unterstützend.
Es besteht keine Aufsichts-, Verwahrungs- oder Schutzpflicht gegenüber den Teilnehmern.
Insbesondere übernehmen Guides keine Verantwortung für:
Fahrverhalten einzelner Teilnehmer
Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
individuelle Entscheidungen während der Ausfahrt
Jede Person handelt eigenständig und eigenverantwortlich.
Die bei Veranstaltungen eingesetzten Guides, Road Captains oder vergleichbaren Personen (im Folgenden „Guides“)
übernehmen ausschließlich eine organisatorische und koordinierende Funktion.
Guides sind insbesondere zuständig für:
Streckenführung
Orientierung innerhalb der Gruppe
organisatorische Abläufe
Guides übernehmen ausdrücklich keine:
Aufsichtspflicht
Fürsorgepflicht
Verkehrssicherungspflicht gegenüber einzelnen Teilnehmern
Guides sind nicht berechtigt und nicht verpflichtet:
Teilnehmer zu überwachen
Fahrverhalten zu kontrollieren
sicherheitsrelevante Entscheidungen für andere zu treffen
Alle Teilnehmer handeln eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.
Den Anweisungen der Guides ist freiwillig Folge zu leisten; sie stellen keine verbindlichen Weisungen dar.
Die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Funktionäre, Mitglieder sowie aller Guides ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für:
leichte Fahrlässigkeit
Sachschäden
Vermögensschäden
Folgeschäden
Eine Haftung besteht nur bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf darüberhinausgehende Ansprüche.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) Österreich einzuhalten.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:
verkehrssicheres Fahrrad
geeignete Ausrüstung
Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, nur mit einem:
technisch einwandfreien
verkehrssicheren
Fahrrad teilzunehmen.
Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere bei:
sicherheitsgefährdendem Verhalten
Verstößen gegen diese AGB
Zweifeln an der Teilnahmevoraussetzung
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen:
kurzfristig zu ändern
abzusagen
Strecken anzupassen
insbesondere aufgrund von:
Witterung
Sicherheitsbedenken
organisatorischen Gründen
Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungen erstellte:
Fotos
Videos
für Marketing- und Kommunikationszwecke des Veranstalters verwendet werden dürfen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Veranstalters.
„Die Teilnahme stellt keine geführte Tour oder betreute Veranstaltung dar.“